E-Mails an Schüler senden

Sie können aus dem Mahnwesen heraus E-Mails an Schüler versenden, um diese über den Misstand zu informieren. Die E-Mail enthält alle betroffenen Lernmittel und einen kurzen Informationstext.

Allgemein:

Sie können die E-Mail mit einem Text oberhalb und unterhalb der Bücherliste versehen. Sie können den Text für die Anrede nach Geschlecht spezifizieren.